An der DOSB-Führungsakademie in Köln fand am Freitag, 08.11.24 eine Fortbildung zum Thema „Gesprächsführung bei Fällen von sexualisierter Gewalt“ für 18 TeilnehmerInnen statt. Aus Bayern nahmen daran der FLBY-Geschäftsführer Oliver Kraus, die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte der Bayerischen Sportjugend im Bezirk Niederbayern, Sabine Schweibold und der Gewaltschutzbeauftragte des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes, Fritz Schweibold, beide aus Furth, teil.
Neben Hintergrundwissen, Prinzipien der Gesprächsführung im jeweiligen Fall, wurde auch die Bedeutung von betroffenengerechter Haltung bei Gesprächen vermittelt. Die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit junger Menschen an allen Orten, an denen sie sich aufhalten, ist ein zentrales Recht junger Menschen. Gleichzeitig stellt dies eine hohe Verpflichtung für all diejenigen dar, die dafür die Verantwortung tragen, im Sport also die Sportvereine und -verbände. Während in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und in den Kindertageseinrichtungen das Vorliegen eines Schutzkonzeptes bereits verpflichtend ist, ist das im Sport noch nicht flächendeckend der Fall.
Leider kommt es auch im Sport immer wieder zu Grenzverletzungen, Übergriffen und Straftaten. Viele Vereine und Verbände sind im Bereich der Prävention, der Intervention und Aufarbeitung schlichtweg überfordert, werden die Tätigkeiten doch überwiegend im ehrenamtlichen Kontext ausgeführt. Deshalb ist es um so wichtiger, dass Sportvereine und -verbände auf qualifizierte Beratung zurückgreifen und entsprechende Angebote wahrnehmen können. Neben moralischen und ethischen Gründen werden auch im ehrenamtlichen Bereich, insbesondere bei freien Trägern der Jugendarbeit, Schutzkonzepte empfohlen zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Dazu müssen zum Schutz vor Gewalt bei jeder Institution geeignete Verfahren gewährleistet werden. Hierzu zählen u.a. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, die Selbstverpflichtungserklärung bzw. Verhaltenskodex sowie eine Kultur des Hinsehens und Handelns.
Im Sportbereich wurden diesbezüglich in vielen Regionen Verträge der Jugendämter mit den Vereinen geschlossen. Opfer- und Betroffenenhilfeorganisationen fordern, dass die Gemeinnützigkeit vom Vorhandensein eines Schutzkonzeptes abhängig ist. So sind sich immer mehr Sportvereine und -verbände ihrer Verantwortung bewusst und arbeiten aktiv an der Ausgestaltung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes.
Hier geht es zum FLBY-Schutzkonzept…
Anlaufstelle des FLBY:
Ziel des FLBY ist es, Ansprechpersonen aufzustellen, die sich regelmäßig weiterbilden und bei Fragen, Grenzüberschreitungen und Interventionsfällen den Betroffenen, Vereinen und anderen Verbänden zur Seite stehen und alle Akteure vernetzen.
Ausschreibung für eine*n FLBY-Beauftragte*n zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt